18. März 2021

Hinweis: Den vollen Wortlaut des Anti-Thesenpapiers finden sie unten wiedergegeben.

Es ist ein bisschen wie beim Skat: Auf die Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung des Corona-Virus erfolgt verbaler – und juristischer – Widerstand aus christlichen Kreisen („Kontra“), der nachfolgend biblisch begründet kritisiert wird („Re“), worauf eine Antithese verfasst wird („Bock“), was wiederum den Anlass für diese Stellungnahme („Zippe“) darstellt.

Notwendig ist dies aus Sicht des Verfassers, weil das erwähnte ’Antithesenpapier’ seiner Ansicht nach in allen drei genannten Punkten fundamental irrt – wie auch die Urheber (Gruppe „Kontra“) der aktuellen Auseinandersetzung wie zum Beispiel John MacArthur oder Wolfgang Nestvogel bezüglich des Umgangs mit der Corona-Pandemie ebenfalls dreifach falschliegen, nämlich in medizinischer, juristischer und theologischer Hinsicht.

 

Punkt 1

„Es ist die heilige Pflicht der Gemeinde, das Unrecht im Staat zu benennen, die Sünden der Regierenden bloßzustellen und sie zur Umkehr von ihren bösen Werken aufzurufen.“

Zunächst einmal fällt bei der Begründung dieser Aussage auf, dass man sich auf auserwählte Propheten Gottes bezieht, die den Machthabern – buchstäblich – die Leviten gelesen haben. Ob dieser göttliche Auftrag inklusive der Art seiner Ausführung unverändert auf die heutige christliche Gemeinde übergegangen ist, möchte der Verfasser einmal dahingestellt lassen.

Nichtsdestotrotz stimmt er der Aussage zu, dass Christen gemäß Gottes Wort die bösen Werke der Menschen aufdecken sollen.

An dieser Stelle jedoch fällt der Vorwurf, die Urheber des ursprünglichen Thesenpapiers würden hinsichtlich der Herrschaftsbereiche Gottes „Umfang und Grenzen verkennen“, auf ihre Kritiker zurück. Denn Aufdecken ist zunächst etwas völlig anderes als Bekämpfen und Widerstand in welcher Form auch immer zu leisten.

Diesbezüglich soll daran erinnert werden, dass es eben nicht Gottes Absicht ist, sein Reich auf dieser gefallenen Erde aufzurichten. Banale Beispiele wie die irrige Erwartung des jüdischen Volkes, der Herr Jesus würde die Römer aus dem Land jagen, oder die paulinischen Ermahnungen an die Sklaven unterstreichen das ebenso wie die unzähligen biblischen Vorgaben an uns Christen bezüglich unseres Verhaltens gegenüber den Mitmenschen.

 

Punkt 2

„Bestimmte staatlich verordnete Corona-Auflagen für die Gemeinden verstoßen gegen Gottes Gebote und verletzen die Gewissen vieler Christen, indem der Staat in unzulässiger Weise in den Herrschaftsbereich Christi über die Gemeinde eingreift.“

Schaut man sich die Überschrift zu diesem Punkt an („Das gegenwärtige Unrecht“), ist normalerweise klar, dass es nun um die juristische Bewertung der Angelegenheit und der Corona-Maßnahmen im Allgemeinen geht.

Doch weit gefehlt – da, wo andere Protagonisten unserer fiktiven Skatrunde („Kontra“) sich ausführlich darüber auslassen, warum der einfach formulierte paulinische Aufruf, den obrigkeitlichen Gewalten untertan zu sein, in diesem Fall nicht zutrifft, wischen die Unterzeichner des ֹ’Antithesenpapiers’ die juristische Würdigung der Sachlage in Bausch und Bogen beiseite und verweisen stattdessen ganz einfach auf Gottes Wort. Hierbei jedoch vor allem auf ihre eigene Interpretation desselben.

Das macht die Widerlegung zunächst einfacher, denn es enthebt uns der Notwendigkeit, darauf hinzuweisen, dass Obrigkeit eben Obrigkeit ist und Spitzfindigkeiten wie „Wir sind dem Grundgesetz untertan und nicht der Regierung!“ oder „In einer Demokratie ist das Volk der Souverän!“ nicht nur unsinnig sind, sondern obendrein das inspirierte Wort Gottes beleidigen, indem dadurch nämlich unterstellt wird, Paulus habe „als Kind seiner Zeit“ nicht gewusst, wie komplex die juristischen Geflechte im 21. Jahrhundert sein würden.

Und dem Verfasser nimmt es leider die Möglichkeit, den alten Kalauer anzubringen und den Verfechtern des erwähnten Demokratieverständnisses viel Glück bei dem Versuch zu wünschen, die Sache mit dem Volk als Souverän der Polizistin zu erklären, die ihnen ein Knöllchen wegen falschen Parkens verpasst.

Gleichwohl wird die Widerlegung durch die zahlreichen Verweise auf vermeintliche Konflikte mit Gottes Wort letztlich doch relativ umfangreich. Der Verfasser wird zumindest versuchen, die einzelnen Argumentationsstränge so gut wie möglich zusammenzuführen.

Beim Prüfen der Aussagen zu Punkt zwei wird zunächst deutlich, dass die Unterzeichner von einer bestimmten Einschätzung der Corona-Situation und der Gefährlichkeit des Virus ausgehen. Sie sagen zwar nicht ausdrücklich, Corona sei nicht oder nicht besonders gefährlich, zwischen den Zeilen ist hier jedoch eine klare Tendenz dahingehend erkennbar, Corona sei eben nicht besonders gefährlich. Im Nachgang wird angegeben, zum Zeitpunkt des Entstehens des ursprünglichen Thesenpapiers hätten „zahlreiche wissenschaftliche Studien, Zahlen und Fakten aus aller Welt vor(gelegen), die eine sehr realistische Einschätzung sowohl der Gefährlichkeit des Coronavirus’ als auch der Wirksamkeit und Angemessenheit der staatlichen Maßnahmen ermöglichten.“

Dem würde der Verfasser vorbehaltlos zustimmen – allerdings in genau entgegengesetzter Weise, als es augenscheinlich gemeint ist. Und an dieser Stelle setzt auch seine einzige Kritik am ursprünglichen Thesenpapier an, denn die darin enthaltene Aussage, die Lage sei „unübersichtlich“, war bereits damals ebenfalls falsch und höchstwahrscheinlich der – zu lobenden – Absicht geschuldet, möglichst nicht trennend und spaltend, sondern vereinend zu argumentieren.

Fakt war jedoch bereits damals – und in der Zwischenzeit ist alles nur noch schlimmer geworden –, dass dieses Virus tatsächlich viel gefährlicher und tödlicher ist als die vielbeschworene Grippe, dass es in seinen Hoch-Zeiten eine erhebliche Übersterblichkeit ausgelöst hat, wobei diese nachgewiesenermaßen nicht durch die demografische Entwicklung herbeigeführt worden ist, und dass lediglich strikte Kontaktbeschränkungen die ungehemmte Verbreitung des Erregers verhindern können. Was wiederum in Ländern, in denen die Gesellschaft nicht so solidarisch und rücksichtsvoll unterwegs ist wie in Südkorea oder die Macht der Obrigkeit fürchtet wie in China, nur mit dem funktioniert, was wir Lockdown nennen.

Fakt und wissenschaftlicher Konsens ist weiterhin, dass das Virus sich teilweise symptomlos und unbemerkt durch Tröpfchen und Aerosole verbreitet, verstärkt durch lautes Reden oder Singen, behindert durch Masken über Mund und Nase.

Fakt ist daraus resultierend ganz schlicht und einfach, dass dieses Virus jeden Menschen in jeder Sekunde seines sozialen Lebens erwischen, ihn möglicherweise schwer krank machen, ihm heftige Folgekomplikationen auferlegen oder ihn sogar töten kann.

Hierbei ist aus ethischer Hinsicht übrigens unerheblich, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für eins der genannten Szenarien ist, denn es geht eben um Leben und Tod.

Dies sollte jedem Menschen eingängig sein und einem Christen sowieso. Denn was würden Sie wohl tun, wenn Sie im Zoo plötzlich lautes Geschrei hören und per Lautsprecher mitgeteilt wird, dass ein Löwe aus seinem Gehege ausgebrochen ist? Würden Sie auf Raubtierpfleger Drosten hören, der Ihnen zuruft, Sie sollen sich in Sicherheit bringen? Oder eher auf Pfleger Bhakdi aus der Singvögel-Voliere, der beschwichtigend meint, Löwen seien zoologisch eigentlich Katzen und somit nicht gefährlicher als solche, außerdem sei doch kurz nach Mittag und der Löwe sicher noch von der Fütterung satt?

Oder rennen Sie angesichts der Tatsache, dass statistisch lediglich vier Menschen in Deutschland jährlich vom Blitz getroffen werden, bei Gewitter über eine Wiese?

Aber vielleicht folgt man bezüglich Corona dem Beschwichtiger deshalb so bereitwillig, weil die Wahrscheinlichkeit, dass es einen selber trifft, relativ gering ist?

Das zum Thema „Sucht der Stadt Bestes!“ und „Liebe deinen Nächsten!“

Aufgrund der schmerzlichen Erfahrungen der letzten Monate, was das Diskutieren mit Coronaleugnern und –skeptikern betrifft, will der Verfasser aber gar nicht so sehr darauf bestehen, wie gefährlich das Ganze letztlich ist. Es genügt seines Erachtens und für die weitere Argumentation die simple Feststellung, dass Corona tödlich sein kann.

Allein vor diesem Hintergrund kann kein humanistisch oder ethisch gesinnter Mensch – schon gar nicht ein Christ – ernsthaft eine Regierung kritisieren, die unmissverständlich den Lebensschutz zur Grundlage ihres Handelns gemacht hat. Dies hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Bundespressekonferenz auf Nachfragen des Journalisten Boris Reitschuster sehr eindrucksvoll klargestellt.

Dass die Regierung andererseits Abtreibung ermöglicht, ist korrekt und schlimm, und es wäre auch unbedingt zu befürworten, das Regierungsverhalten anlässlich der Pandemie zum Anlass zu nehmen, künftig konsequent dagegen anzugehen, weil man hier nämlich jetzt einen hervorragenden Argumentationshebel hätte („Du hast eine Menge dafür getan und viele Kollateralschäden in Kauf genommen, das Leben der Menschen vor Corona zu schützen, wie kannst du es verantworten, dass an anderer Stelle Menschen im Mutterleib getötet werden?“)!

Aber es umgekehrt zu machen und zu sagen, weil so viele Menschen abgetrieben werden, tun wir auch jetzt nichts gegen Corona, ist abwegig.

Wer bis hierher noch nicht davon überzeugt ist, dass das Handeln der Regierung gerade in humanistischer und ethischer Hinsicht korrekt und auch aus geistlicher Warte richtig ist, möge kurz darüber nachdenken, warum der Herr Jesus beispielsweise einen Lazarus auferweckte, obwohl dieser doch in ein paar Jahren ohnehin „wieder“ sterben würde, oder warum Gott verschiedenen Menschen ein langes irdisches Leben als Belohnung für ihre Treue zugesagt hat.

Offensichtlich billigt uns der Herr über Leben und Tod zu, dass das irdische Leben für uns, wenngleich ein Windhauch im Vergleich zur Ewigkeit, von enorm hoher Bedeutung ist – oder entstammt der stärkste aller menschlichen Triebe, nämlich der Überlebenswille, etwa doch der Evolution?

Nachfolgend soll noch auf einige prägnante biblische Gebote bezüglich unseres Verhaltens als Christen in dieser Welt eingegangen werden.

Jeremia 29,7: „Sucht der Stadt Bestes (oder: ihren Frieden), denn wenn’s ihr wohl geht, so geht’s auch euch wohl (oder: denn in ihrem Frieden werdet auch ihr Frieden haben)!“

Es ist klar, dass diese Aufforderung in eine bestimmte Situation hineingeschrieben wurde und der zweite Teil des Satzes gewissermaßen an den Egoismus appelliert. Andererseits sollte doch im gesamten biblischen Kontext klar sein, dass dieses Gebot als Blaupause für jedwedes christliches Verhalten verwendet werden kann – ähnlich wie die Vorgaben zur Konfliktbewältigung aus Matthäus 18,15.

Wenn wir dann noch den zweiten Teil des wichtigsten Gebotes überhaupt berücksichtigen, nämlich die bekannte Aufforderung, den Nächsten zu lieben wie uns selbst, sollte der Ausgangspunkt für den Umgang mit Corona klar sein – oder?

Reicht das noch immer nicht? Brauchen wir die Bergpredigt, die uns auffordert, die an uns gestellten Forderungen sogar überzuerfüllen („Wenn dich einer nötigt, eine Meile mit ihm zu gehen, so gehe zwei mit ihm!“)?

Oder wollen wir noch Paulus’ Ermahnung heranziehen, uns lieber übervorteilen zu lassen, anstatt auf unserem Recht zu beharren (auch hier gilt aus Sicht des Verfassers das Prinzip der Kontextualisierung, wodurch sich die Empfehlung sicher nicht ausschließlich auf Rechtssachen unter Christen bezieht)?

Angesichts all dieser Aspekte sollte klar sein, dass Christen gehalten sind, größtmögliche Rücksicht gegenüber ihren Mitmenschen walten zu lassen.

Und wenn es eben um Leben und Tod und um das Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Vermeidung dessen geht, werden sämtliche Argumente, die von den Urhebern des ’Antithesenpapiers’ ins Feld geführt werden, schlicht hinfällig.

Gewissensnöte, weil man temporär und zur Abwendung einer potenziellen Gefahr eine Maske trägt oder nicht singt?

Singen ist ein göttliches Gebot, das stimmt ausdrücklich.

Aber würde der barmherzige Gott, der alle Menschen liebt, nicht nur die Gläubigen, ernsthaft diese Forderung durchboxen und dabei in Kauf nehmen, dass wir unsere Mitmenschen dadurch gefährden?

Gewissensnöte, weil man nicht als gesamte Gemeinde zusammenkommen kann?

Ist den Urhebern des ’Antithesenpapiers’ entgangen, dass die vielgelobte Grace Community Church aufgrund der hohen Zahl an Gottesdienstbesuchern drei Zusammenkünfte pro Sonntag abhält?

Wo also liegt das Problem, wenn wir uns aufgrund der Coronamaßnahmen in mehreren Veranstaltungen hintereinander versammeln?

Und wenn den Urhebern die wörtliche Befolgung göttlicher Vorgaben tatsächlich so sehr am Herzen liegt, würde es den Verfasser durchaus interessieren, inwieweit der „heilige Kuss“ in ihren Gemeinden genauso wie beschrieben gepflegt wird – oder wie akribisch sie den Besuch der Zusammenkünfte verfolgen. Der Verfasser hat jedenfalls seit vierzig Jahren keine christliche Gemeinde mehr gesehen, bei der die Bibel- und Gebetsstunden in der Wochenmitte auch nur annähernd so gut besucht waren wie die am Sonntag.

Fazit: Die Urheber des ’Antithesenpapiers’ liegen nicht nur bei der Beurteilung der Corona-Pandemie falsch, sondern nachfolgend auch sowohl bei der Einschätzung der Grenzen zwischen den einzelnen „Herrschaftsbereichen“ als auch bei der Beurteilung der biblischen Verhaltensvorgaben im Kontext der Nächstenliebe und der Rücksicht gegenüber den Mitmenschen.

Punkt drei

„Alle Christen sind daher aufgerufen, Gott mehr zu gehorchen als Menschen und sich dem Unrecht in gottesfürchtiger Weise zu widersetzen, auch wenn dies staatliche Verfolgung nach sich ziehen kann.“

Bei ihrem „Aufruf zur Treue“ tun die Urheber des ’Antithesenpapiers“ erneut das, was sie ihrerseits denen vorwerfen, die sie kritisieren.

Denn sie unterstellen ihnen mit dem Verweis auf weltlichen Pragmatismus falsche Prioritäten.

Dabei sind sie selbst diejenigen, welche die Prioritäten verschieben, indem sie kurzerhand alles, was die böse, sündige, weltliche Obrigkeit entscheidet, sofern es nicht zum christlichen – oder vielleicht nur persönlichen – Selbstverständnis passt, nicht nur attackieren, sondern sogar als Verfolgung deklarieren.

Abgesehen davon, dass das eine recht unverschämte Analogie gegenüber den Christen in aller Welt darstellt, die tatsächlich Verfolgung leiden, kann man in einer Situation, in der gleichzeitig die christlichen Kirchen, die Moscheen und die Freudenhäuser zum Schutz der Menschen dichtgemacht werden, schwerlich unterstellen, hier würden Gläubige ungerechtfertigt und unverhältnismäßig schikaniert oder verfolgt.

Wenn man sich außerdem – hier werden jetzt Argumente aus dem ursprünglichen Thesenpapier wiederholt, eben weil sie auf der Hand liegen und einfach zu verstehen sind – die Situationen anschaut, in welchen der berühmte Satz „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen!“ fiel, dann wird unzweifelhaft klar, dass es hier ausschließlich um die Verbreitung des Evangeliums ging, welche die damaligen Machthaber und Hohenpriester verhindern wollten. Hätten diese verrückten Christen in ihren Gemeinderäumen – sofern es welche gab – goldene Kälber gegossen oder sonst etwas, wäre ihnen das wohl herzlich egal gewesen.

Allein diese Fokussierung auf das Evangelium macht im Kontext mit Römer 13 und allen anderen mittelbaren Aufforderungen hinsichtlich untadeligen christlichen Verhaltens deutlich, dass der biblische Widerstandsfall bei weitem nicht gegeben ist. Er wäre es nicht einmal, wenn das Vorgehen der Regierung tatsächlich unzweideutig Unrecht wäre – interessant ist an dieser Stelle, das nur nebenbei, die Tatsache, dass die von der Regierung erlassenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus offensichtlich überwiegend vom Grundgesetz gedeckt sind, was man daran erkennt, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich einige wenige zusätzlich erlassene Maßnahmen wie im Saarland oder die Demonstrationsverbote aufgehoben hat. Und damit übrigens auch gezeigt hat, dass Justitia in diesem Land durchaus noch funktioniert.

Und wenn man als kleinster gemeinsamer Nenner wenigstens davon ausgeht, dass eine potenzielle Gefahr besteht, wird die Sache noch klarer.

Fazit:

Das ’Antithesenpapier’ kann die vorherige Stellungnahme, die es kritisiert, an keiner Stelle widerlegen, sondern irrt fundamental, sowohl was die medizinische Würdigung der Pandemie angeht als auch bei der darauf basierenden juristischen und theologischen Bewertung der Sachlage.

Wir Christen haben Rechte und Pflichten, die uns die Bibel aufschließt. Zu den Pflichten gehören die Verhaltensvorgaben, die kurzgefasst größtmögliche Rücksicht sowie Gehorsam gegenüber unserer jeweiligen Obrigkeit fordern.

Bei der Diskussion darüber kommen die Rechte regelmäßig viel zu kurz, denn wir haben nicht nur ausdrücklich die verbriefte Möglichkeit, weiterhin auf unterschiedliche, je nach Situation auch persönliche Art und Weise Gemeinschaft zu pflegen, sondern gerade in dieser Zeit auch mannigfaltige Gelegenheit, beispielsweise in Verbindung mit diakonischem oder seelsorgerlichem Handeln das Evangelium weiterzugeben. An dieser Stelle sei dem Verfasser der bewundernde Verweis auf die Saddleback-Gemeinde von Rick Warren erlaubt, die ihm theologisch eigentlich eher fern ist, deren Handeln in der Coronakrise ihn jedoch enorm beschämt hat.

Das Verhalten dieser Gemeinde sollte uns viel eher Vorbild für unser Verhalten während dieser – real existierenden – Pandemie sein als das Einsmachen mit Coronaleugnern, -skeptikern, -verharmlosern, Maßnahmenkritikern und Obrigkeitskritikern oder sogar –verleumdern.

 


 

JESUS IM MITTELPUNKT BEHALTEN – GERADE WEGEN CORONA

Biblische Widerlegung des Thesenpapiers „Jesus im Mittelpunkt behalten – trotz Corona“

Mit dieser Stellungnahme wenden wir uns gegen das als biblischen Leitfaden und Argumentationshilfe gedachte Thesenpapier „Jesus im Mittelpunkt behalten – trotz Corona“ von Michael Kotsch, Wilfried Plock, Matthias Swart, Marco Vedder u. a., welches in der aktuellen zweiten Fassung am 25. November 2020 erschien, uns aber erst kürzlich zur Kenntnis gelangte. Da das Thesenpapier eine Vielzahl theologischer Mängel aufweist, befürchten wir, dass dadurch biblische Wahrheiten verdunkelt und so die Gewissen mancher Christen betrübt werden, und sehen es deshalb als unsere Pflicht, den gravierendsten theologischen Fehleinschätzungen des Thesenpapiers eine biblische Sichtweise entgegenzusetzen. Zu den im Thesenpapier genannten Thesen stellen wir die folgenden Antithesen auf:

  1. Es ist die heilige Pflicht der Gemeinde, das Unrecht im Staat zu benennen, die Sünden der Regierenden bloßzustellen und sie zur Umkehr von ihren bösen Werken aufzurufen.
  2. Bestimmte staatlich verordnete Corona-Auflagen für die Gemeinden verstoßen gegen Gottes Gebote und verletzen die Gewissen vieler Christen, indem der Staat in unzulässiger Weise in den Herrschaftsbereich Christi über die Gemeinde eingreift.
  3. Alle Christen sind daher aufgerufen, Gott mehr zu gehorchen als Menschen und sich dem Unrecht in gottesfürchtiger Weise zu widersetzen[1], auch wenn dies staatliche Verfolgung nach sich ziehen kann.

Im Folgenden werden wir diese Antithesen biblisch belegen.

 

I. Die heilige Pflicht der Gemeinde

Zurecht weisen die Unterzeichner des Thesenpapiers darauf hin (Ziff. 2), dass es sich bei Gemeinde und Staat um zwei getrennte Herrschaftsbereiche Gottes handelt. Jedoch verkennen sie den Umfang und die Grenzen dieser Herrschaftsbereiche. So sind sie offenbar der Auffassung, dass sich die Gemeinde aus der Politik, also den Angelegenheiten des Staates, weitgehend herauszuhalten habe. In dem Thesenpapier heißt es dazu, dass Älteste „keine Parteipolitik betreiben“ sollten und dass ethisch falsche oder zweifelhafte Gesetze des Staates, die dem Christen aber die Möglichkeit lassen, richtig zu handeln, nicht bekämpft werden müssten; die Bibel erkläre es nirgendwo zu unserer Pflicht, die Regierung zu kontrollieren oder Widerstand gegen fragwürdige Entscheidungen zu leisten.

Dabei verkennen die Unterzeichner die heilige Pflicht der Gemeinde, das Wort Gottes allen Menschen zu verkündigen. Biblische Verkündigung bedeutet aber auch, Unrecht aufzuzeigen, von Sünde zu überführen und alle Menschen, auch die Regierenden, zur Umkehr von ihren bösen Werken und zum Gehorsam gegenüber Gottes Geboten aufzurufen. Als Christen dürfen wir nichts gemein haben mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, sondern müssen sie vielmehr bloßstellen (Eph 5,11). Die Waffe für diesen Kampf gegen Finsternis und Bosheit, das ist Gottes Wort, (Eph 6,17) hat der HERR Seiner Gemeinde nicht umsonst verliehen.

Von je her haben diejenigen, die das Wort Gottes verkündigten, diese heilige Pflicht erfüllt: Der Prophet Nathan konfrontierte König David wegen seines Ehebruchs mit Batseba und des Mordes an Uria; der Prophet Elia konfrontierte König Ahab wegen seines Götzendienstes und der Konfiszierung des Weinbergs des Nabot, und der Prophet Johannes der Täufer konfrontierte König Herodes nicht nur wegen dessen gesetzeswidriger Ehe, sondern wegen alles Bösen, das er getan hatte, um nur einige Beispiele zu nennen. Dem Propheten Jesaja gebietet der HERR: „Rufe aus voller Kehle, halte nicht zurück! Erhebe deine Stimme wie ein Horn und verkünde meinem Volk sein Vergehen und dem Haus Jakob seine Sünden!“ (Jes 58,1). Auch heidnischen Nationen und Königen verkündigten die Propheten Gericht über ihre bösen Werke. So forderte Daniel den König Nebukadnezar auf: „Darum, König, lass dir meinen Rat gefallen und brich mit deinen Sünden durch Gerechtigkeit und mit deinen Vergehen durch Barmherzigkeit gegen Elende, wenn dein Wohlergehen von Dauer sein soll!“ (Dan 4,24).

Heute ist es die Aufgabe der Gemeinde, hinzugehen und alle Nationen zu Jüngern zu machen, sie zu taufen und sie zu lehren, alles zu bewahren, was Christus uns geboten hat (Mt 28,19.20). Dazu gehört auch, den Menschen zu gebieten, dass sie alle überall Buße tun sollen (Apg 17,30). Dies schließt auch die Regierenden mit ein. So verkündigte der Apostel Paulus dem Statthalter Felix auch Gerechtigkeit, Enthaltsamkeit und das kommende Gericht (Apg 24,24.25).

Wenn der Apostel Paulus schreibt, dass der Staat eine Dienerin Gottes ist, die den, der Gutes tut, loben und den, der Böses tut, strafen soll, um damit Gottes Zorn auszuführen (Röm 13,3-6), dann ist es unerlässlich, auch den Staatsdienern zu verkündigen, was Gott, ihr Herr, dem sie dienen sollen, von ihnen erwartet und was in Seinen Augen gut und zu loben oder böse und zu strafen ist. Wer sollte aber den Regierenden den Willen Gottes in Bezug auf ihre Amtsausübung kundtun, wenn nicht die Gemeinde, der das Wort Gottes anvertraut ist, die Säule und Fundament der Wahrheit ist (1Tim 3,15)? Zudem haben wir das Gebot, die Regierenden zu ehren. Ist es etwa Ehrerbietung, wenn wir die Regierenden ins Verderben laufen lassen, ohne sie davor zu warnen, dass sie sich durch ihre treulose Amtsführung den Zorn Gottes aufhäufen?

Daher ist es der Gemeinde nicht nur erlaubt, sondern es ist ihre heilige Pflicht, Unrecht und Bosheit vonseiten der Regierenden als Sünde bloßzustellen und sie – mit der nötigen Ehrerbietung (Apg 23,3-5) – zur Umkehr aufzurufen, wenn sie ihrer Aufgabe als Gottes Dienerin nicht gerecht werden, sondern sich gegen Gott auflehnen, indem sie etwa – um ein Beispiel des Thesenpapiers aufzugreifen – die sogenannte „Ehe“ für alle beschließen. Hierzu darf die Gemeinde nicht schweigen!

Die Ansicht der Unterzeichner, ethisch falsche oder zweifelhafte Gesetze, die dem Christen aber die Möglichkeit lassen, richtig zu handeln, müssten nicht bekämpft werden, wirkt auf uns zudem naiv. Die Unterzeichner nennen doch selbst das Beispiel der „Ehe“ für alle. Erkennen sie denn nicht, welcher Geist hinter so einem Gesetz steht, und dass dieser sich nicht mit der „Ehe“ für alle begnügt? Haben sie nicht gehört, wozu diese Entwicklungen in anderen Ländern bereits geführt haben, wenn dort unsere Brüder und Schwestern strafrechtlich verfolgt werden, bspw., weil sich ein christlicher Bäcker weigert, einen Kuchen für eine solche „Hochzeit“ zu backen, oder sich eine christliche Standesbeamtin weigert, Trauscheine für solche „Ehen“ auszustellen? Viele weitere Beispiele ließen sich aufführen.

Gegen Unrecht die Stimme zu erheben, hat daher nichts mit Parteiwerbung zu tun, sondern mit Gottesfurcht und Nächstenliebe. Heißt es nicht: Wehret den Anfängen? Letztlich müssen wir uns die Frage stellen, ob die derzeitigen Umstände und die überhandnehmende Gesetzlosigkeit in der Politik nicht auch deshalb über uns kommen, weil die Gemeinden zu lange zu der Gottlosigkeit und den Gräueln des Staates geschwiegen haben.

II. Das gegenwärtige Unrecht

Der Grund, weshalb die Unterzeichner des Thesenpapiers dazu aufrufen, sich dem gegenwärtigen Unrecht nicht zu widersetzen, liegt darin, dass sie das Unrecht nicht oder jedenfalls nicht in seinem vollen Ausmaß erkennen. Die Unterzeichner sind nämlich der Auffassung, dass bestimmte staatliche Corona-Auflagen für die Gemeinden von diesen zu beachten seien, und begründen dies auf zwei Weisen: Zum einen falle der Erlass solcher Maßnahmen in den Herrschaftsbereich des Staates, zum anderen stünden die Maßnahmen Gottes Geboten nicht entgegen. Beide Begründungen sind fehlerhaft.

Die Unterzeichner behaupten zum einen (Ziff. 3), dass die alleinige Grenze für den Gehorsam gegenüber der Regierung der „direkte Konflikt“ mit einer „klaren Forderung“ des Wortes Gottes sei. Beim Widerstand gegen den Staat gehe es „primär um unveräußerliche Glaubensinhalte“. Die Unterzeichner kommen daher zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Corona-Auflagen für die Gemeinden (z. B. Maske, Abstand, Teilnehmerzahlen) um untergeordnete Fragen handele; solche „zeitlich begrenzten Verordnungen zu äußeren Bedingungen und Formen der Gemeindeveranstaltungen“ verstießen nicht grundsätzlich gegen biblische Gebote. Auch wenn es sich um ein Thesenpapier handelt, ist es doch sehr verwunderlich, dass die Unterzeichner nicht einmal ansatzweise versuchen, diese alles entscheidende These biblisch zu belegen.

Leider bleibt unklar, was genau die Unterzeichner mit den vielen vagen Begriffen, die sich jedenfalls nicht in der Bibel finden, meinen. Darf man etwa „indirekt“ gegen Gottes Wort verstoßen? Welche Forderungen des Wortes Gottes sind „unklar“ und müssen deshalb nicht befolgt werden? Und welche Glaubensinhalte betrachten die Unterzeichner als „veräußerlich“? Wir möchten jedenfalls festhalten, dass es für uns keine veräußerlichen Glaubensinhalte gibt, und würden erwarten, dass jeder bibeltreue Christ dem zustimmt.

Uns ist auch unverständlich, wie man die geistliche Dimension der Maßnahmen nicht erkennen und sie als bloße Äußerlichkeiten abtun kann. Sehen die Unterzeichner denn nicht, dass die großen Gewissensnöte vieler gottesfürchtiger Christen und die „erheblichen Spannungen in den Gemeinden“ eben nicht einfach durch „zeitlich begrenzte“ (teilweise bereits ein Jahr andauernde!) Eingriffe in die „äußeren Bedingungen und Formen der Gemeindeveranstaltungen“ verursacht werden? Diese Gewissensnöte entstehen vielmehr dadurch, dass die Maßnahmen sehr wohl in Konflikt zu Gottes Geboten stehen. Dass die Unterzeichner dies nicht erkennen, liegt an ihrer Fehleinschätzung, es handele sich nicht um einen Konflikt mit einer „klaren Forderung“ des Wortes Gottes. Was sie wohl tatsächlich hiermit meinen, ist ein Verstoß gegen ein „ausdrückliches“ Gebot. Sofern die Schrift also nicht das explizite Gebot enthalte „Du sollst am Sonntag persönlich vor Ort mit der ganzen versammelten Gemeinde Gottesdienst feiern, ohne Maske und ohne Abstand“, bestehe keine „klare Forderung“ des Wortes Gottes.

Eine solche Herangehensweise an das Wort Gottes ist unverständig. Denn nicht nur explizite, sondern auch implizite Forderungen des Wortes Gottes sind für Christen bindend. Lehrt uns dies nicht unser Herr selbst, wenn er erläutert, dass das explizite Gebot „Du sollst nicht töten“ auch das implizite Gebot beinhaltet „Du sollst deinem Bruder nicht zürnen“ (Mt 5,21.22) oder das explizite Gebot „Du sollst nicht ehebrechen“ auch das implizite Gebot „Du sollst eine Frau nicht ansehen, sie zu begehren“ (Mt 5,27.28)?

Die Auffassung der Unterzeichner, Begrenzungen der Teilnehmerzahl verstießen nicht gegen biblische Gebote, offenbart ein mangelhaftes Verständnis von Gemeinde. Die Gemeinde ist der Leib Christi, und jedes Mitglied der Gemeinde ist ein Glied an diesem Leib. Die Versammlung zum Gottesdienst ist die Versammlung des ganzen Leibes, nicht nur einiger Körperteile. Die Schrift enthält ausdrückliche Gebote, die Zusammenkommen nicht zu versäumen (Hebr 10,25). (Ein Livestream ist kein Zusammenkommen und keine Versammlung.) Es ist kaum abzuschätzen, welche geistlichen Schäden Gemeinden bereits erlitten haben und noch erleiden werden, die sich mittlerweile seit einem Jahr nicht mehr als ganze Gemeinde versammeln und auch nicht mehr gemeinsam das Herrenmahl feiern, das doch zur Stärkung des ganzen Leibes Christi dienen soll.

Zudem beeinträchtigen Teilnehmerzahlbegrenzungen die Verkündigung des Wortes. Denn es ist nicht nur eine Beeinträchtigung, wenn der Inhalt der Verkündigung eingeschränkt wird, sondern auch wenn die Anzahl der möglichen Hörer eingeschränkt wird. Und sind Teilnehmerzahlbegrenzungen nicht eine Lieblosigkeit gegenüber denen, für die kein Platz mehr ist und die daher zuhause bleiben müssen? Wie kann der Staat sich anmaßen, zu bestimmen, wie viele Menschen sich versammeln dürfen, um Gott, den Schöpfer des Himmels und der Erde, anzubeten? Ist dies wirklich eine „untergeordnete“ Frage?

Keine untergeordnete Frage ist dies jedenfalls für James Coates, Pastor der GraceLife Church in Edmonton, Kanada. Pastor Coates hat verstanden, dass die geltenden Teilnehmerzahlbegrenzungen sehr wohl gegen Gottes Gebote verstoßen, und hielt trotz Drohungen der Behörden Gottesdienste mit der ganzen Gemeinde. Für seine mutige Treue zum Herrn sitzt der Familienvater nun im Gefängnis. Als der Satan ihn dort versuchte und man ihm anbot, er könne sofort freikommen, wenn er nur verspreche, sich an die Corona-Auflagen zu halten, lehnte er ab. Seine Frau hat verstanden, dass ihr Mann dies aus Liebe zu seinem Herrn tut, und kommentierte die Entscheidung ihres Mannes, im Gefängnis zu bleiben, mit den Worten: „Dafür liebe ich ihn.“ Der HERR belohne unseren Bruder James Coates und seine Familie! Wenn die Unterzeichner des Thesenpapiers konsequent sind, müssen sie vertreten, dass der Staat zurecht gegen Pastor Coates vorgehe, weil er schuldig sei, sich in sündhafter Weise dem Staat widersetzt zu haben, obwohl dessen Maßnahmen nicht gegen biblische Gebote verstießen. Wollen die Unterzeichner diesen Weg wirklich gehen?

Erstaunlich ist, dass die Unterzeichner nicht auf das staatliche Verbot von Gemeindegesang eingehen, welches auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Thesenpapiers in einigen Bundesländern bereits seit mehr als einem halben Jahr galt. Passt dieses Verbot etwa nicht zur Stoßrichtung des Thesenpapiers, weil hier offensichtlich nicht geleugnet werden kann, dass die Schrift voll ist von „klaren“ Forderungen betreffend das Singen (vgl. nur Ps 47,7)? Wäre nach Sicht der Unterzeichner hier Widerstand geboten? Denn welche Autorität hat der Staat, dem HERRN Seinen Ruhm in Seinen Lobgesängen zu verwehren? Das Singen gehört zum unverzichtbaren Bestandteil der biblischen Anbetung.

Aber auch die Maskenpflicht und die Abstandsregeln für den Gottesdienst können die Gewissen der Christen verletzen. Denn sind wir nicht aufgefordert, einander Bruderliebe auszudrücken und einander zu grüßen mit heiligem Kuss (Röm 16,16; 1Kor 16,20; 2Kor 13,12; 1Thess 5,26; 1Petr 5,14)? Selbstverständlich kann man eine Zeit lang Abstand halten, wenn man krank ist, um niemanden anzustecken. Aber staatlich verordnete maskierte Distanz über Monate und womöglich Jahre hinweg? Es ist uns ein Rätsel, wie man nicht erkennen kann, dass dies beträchtlichen geistlichen und seelischen Schaden nach sich zieht. Die Unterzeichner schreiben doch selbst, dass sie mit großen seelsorgerlichen Aufgaben konfrontiert sind. Wir können dies gut nachvollziehen, denn wir haben mit denen geweint, die unter der Einsamkeit und Entfremdung leiden oder die verzweifeln, weil ihre Gemeinde sich seit einem Jahr nur mit Abstand und Maske versammelt oder gar nicht mehr. Verstößt dies nicht gegen das Gebot, einander zu lieben und sich herzlich einander zu erbarmen?

Und was, wenn jemandes Gewissen verletzt ist, wenn er seinem Gott und seinen Geschwistern monate- und vielleicht jahrelang nur maskiert begegnen soll – eigentlich etwas, was in uns naturgemäß Misstrauen, Unbehagen und Ängste auslöst? Was, wenn er es als lieblos erachtet, seinen Geschwistern durch Abstand und Maske den Eindruck zu vermitteln, er hielte sie für eine Gefahr für Leib und Leben, vor der er sich schützen müsse? Was, wenn seine Gottesfurcht es ihm verbietet, seinen Herrn mit verdecktem Gesicht anzubeten? Sind dies keine nachvollziehbaren Gründe, weshalb ein Christ durch sein Gewissen gezwungen sein kann, sich diesen Maßnahmen zu widersetzen? Wäre es ihm nicht Sünde, wenn er sich gleichwohl an diese Maßnahmen hielte? Daher ist es Unrecht, wenn Pastoren die Einhaltung solcher Menschengebote zur Bedingung für die Teilnahme an der gottesdienstlichen Anbetung machen und dadurch über die Gewissen ihrer Schafe herrschen.

Die Unterzeichner behaupten zum anderen (Ziff. 2), dass die staatlichen Ordnungen auch für die Gemeinde gelten und der Herrschaftsbereich des Staates erst dort ende, wo es um die Auslegung der

Bibel oder die geistlichen und ethischen Bereiche des Gemeindelebens gehe; in allen „äußeren“ Aspekten müssten sich die Gemeinden staatlichen Regeln beugen; das Thesenpapier nennt einige Beispiele hierfür (Bau, Arbeitsrecht, Sicherheit, Finanzrecht, Strafrecht).

Wie bereits oben dargelegt, ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie die Unterzeichner die geistliche und ethische Dimension der Corona-Auflagen nicht erkennen und der Auffassung sein können, es handele sich bei diesen schlicht um äußere Aspekte, vergleichbar etwa dem Baurecht. Uns ist jedenfalls nicht bekannt, dass Christen jemals wegen staatlicher Vorgaben zur Errichtung eines Notausgangs oder Aufhängen eines Feuerlöschers in Gewissenskonflikte gerieten. Der Grund hierfür ist, dass die im Thesenpapier richtigerweise genannten Beispiele gerade nicht unmittelbar die Umstände des Gottesdienstes betreffen, denn in solchen Dingen hat der Staat keine gottverliehene Autorität. Anderenfalls könnte der Staat viel zu leicht die Ausübung des Glaubens behindern, indem er bspw. die Teilnehmerzahl für Gottesdienste dauerhaft auf zehn Personen beschränkt. Dann handelte der Staat aber nicht innerhalb seines Herrschaftsbereichs, sondern als Tyrann. Dem gilt es zu wehren!

Wenn der Staat erst einmal in den Herrschaftsbereich der Gemeinde eingedrungen ist, wie wollen wir wissen, ob er seinen Herrschaftsbereich nicht Schritt für Schritt immer weiter ausdehnen und den Gemeinden immer mehr Vorgaben machen wird? Wir sind besorgt darüber, wie bereitwillig Gemeinden ihre Freiheiten aufgeben, für deren Erstreitung unsere Brüder und Schwestern in vergangenen Jahrhunderten gekämpft, gelitten und teilweise ihr Leben gelassen haben. Es ist gerade ein Ausdruck von Nächstenliebe und Liebe zu unseren Kindern und Enkelkindern, dass wir eifersüchtig über die Freiheiten der Gemeinde und unseres Nächsten wachen.

Besonders erstaunt es uns, dass einige Christen sogar meinen, dem Staat dankbar sein zu müssen, dass er überhaupt wieder Gottesdienste „erlaube“. In einem Leserkommentar zum Thesenpapier heißt es etwa: „Volle Zustimmung! Der Staat gönnt zudem der Kirche (…) auch in den aktuellen Maßnahmen viele Privilegien (…).“ Solche Aussagen offenbaren ein grundlegend falsches Verständnis von Staat, welches zwar so im Thesenpapier nicht ausdrücklich vertreten, aber dadurch doch gefördert wird. Nicht der Staat ist es, der es uns gnädigerweise unter vielen Einschränkungen gönnt, Gottesdienst zu feiern, sondern dies ist unser gottgegebenes Recht. Der Staat ist als Gottes Dienerin verpflichtet, die ungestörte Ausübung dieses Rechts zu gewährleisten. Wir sollten nicht dem Staat danken, dass er uns Gottesdienste „erlaubt“, sondern der Staat sollte sich fürchten, in die Anbetung Gottes einzugreifen. Unser Dank gebührt allein Gott, dass er unseren Staat noch zurückhält, sodass dieser die Gemeinde nicht so verfolgen kann, wie es anderenorts geschieht.

Nun könnte man aber einwenden, dass Christen bei gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben sehr wohl bestimmte Aspekte des Gottesdienstes modifizieren können, um sich und andere zu schützen. Die Corona-Maßnahmen müssen daher auch vor dem Hintergrund der tatsächlichen epidemiologischen Situation bewertet, und es muss die Frage beantwortet werden, ob derzeit ein Gottesdienstbesuch ohne Gesangsverbot, Teilnehmerzahlbegrenzung, Abstand und Maske eine konkrete und gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben der Gottesdienstbesucher darstellt.

Die Unterzeichner behaupten diesbezüglich (Ziff. 5), die Lage sei unübersichtlich. Daher dürften Christen entscheiden, welchen Medizinern oder Politikern sie Vertrauen schenken, und sollten eine Haltung der Demut und Korrekturbereitschaft an den Tag legen; missionarischer Eifer sei hier unangebracht.

Wir glauben nicht, dass durch diese Einschätzung die Wahrheit geehrt wird. Von einer Unübersichtlichkeit der Lage konnte man vielleicht in den ersten Wochen sprechen. Wir verstehen auch, wenn die Lage auf einzelne Christen unübersichtlich wirken mag, gerade wenn man sich dem Einfluss gewisser Medien oder gottloser Mitmenschen aussetzt und in der Gemeinde keinen Gegenpol hierzu findet. Aber von einer objektiven Unübersichtlichkeit der Lage kann schon lange keine Rede mehr sein. Es ist die Aufgabe der Pastoren, sich umfassend zu informieren und auf Grundlage der erlangten Erkenntnisse die Lage zu beurteilen, um ihre Schafe recht zu führen. Unwissenheit ist keine tugendhafte Demut, sondern Torheit.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Thesenpapiers lagen zahlreiche wissenschaftliche Studien, Zahlen und Fakten aus aller Welt vor, die eine sehr realistische Einschätzung sowohl der Gefährlichkeit des Coronavirus’ als auch der Wirksamkeit und Angemessenheit der staatlichen Maßnahmen ermöglichten. Unabhängig davon aber, wie man die Lage einschätzt, muss bei Entscheidungen über Maßnahmen, insbesondere solchen in Bezug auf den Gottesdienst, stets eine Abwägung erfolgen zwischen den Risiken für Leib und Leben und den Risiken für Geist und Seele. Zu einer solchen Abwägung ist der Staat aber nicht qualifiziert, da er die geistlichen Belange nicht verstehen und beurteilen kann, und dies desto weniger je gottloser der Staat wird. Die Pastoren müssen sich vergegenwärtigen, dass sie über die Seelen ihrer Schafe wachen sollen als solche, die Rechenschaft geben werden (Hebr 13,17).

Unverständlich ist für uns in diesem Zusammenhang die Aussage des Thesenpapiers, dass Christen entscheiden dürften, welchen Politikern sie „Vertrauen schenken“. Sollten Christen gottlosen Politikern wirklich vertrauen und nicht vielmehr deren Aussagen kritisch prüfen, ob sie auch der Wahrheit entsprechen, insbesondere wenn es um Fragen von so großer ethischer und geistlicher Tragweite geht? Haben die Unterzeichner nicht verstanden, dass das Denken und Handeln eines jeden Menschen geprägt ist von geistlichen Einflüssen, entweder vom Geist der Wahrheit oder vom Geist des Irrtums (1Joh 4,6)? Dass man entweder mit Christus ist oder gegen ihn (Mt 12,30; Lk 11,23)? Dass es in dieser Welt nur zwei Arten von Menschen gibt: Gläubige und Ungläubige (2Kor 6,15), Licht und Finsternis (2Kor 6,14), die Kinder Gottes und die Kinder des Teufels (1Joh 3,10)?

Haben die Unterzeichner nicht gelesen, wie unser Herr spricht, dass die Kinder des Teufels die Begierden ihres Vaters tun wollen, der ein Menschenmörder und der Vater der Lüge ist (Joh 8,44)? Trifft das nicht auf Politiker zu, welche die Tötung von jährlich 100.000 ungeboren Kindern in unserem Land für Recht erklären und als „reproduktive Gesundheit/Gerechtigkeit“ bezeichnen und die Wahrheit über die Natur von Ehe, Familie, Geschlecht, Sexualität, ja, die ihren Schöpfer selbst verleugnen?

Gott hat dem Staat die Aufgabe verliehen, als Seine Dienerin den, der Gutes tut, zu loben, und den, der Böses tut, zu strafen (Röm 13,3-6). Ist es nicht offenkundig, dass der Staat diese Aufgabe immer weniger erfüllt und sich diese Entwicklung gerade in den letzten Monaten drastisch beschleunigt hat? Dass der Staat immer mehr das Böse gut nennt und das Gute böse (Jes 5,20)? So wurde am selben Tag, an dem die aktuelle Fassung des Thesenpapiers erschien, am 25. November 2020, unser Bruder Pastor Olaf Latzel vom Staat wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er biblische Wahrheiten verkündigt hatte. Ist die Rebellion unseres Staates und seiner Staatsdiener gegen Gottes Wahrheit nicht offensichtlich?

Zeigt sich nicht auch in der gegenwärtigen Krise, dass die Regierenden sich nicht scheuen, Maßnahmen zu beschließen, die offenkundig böse sind, wenn sie uns sogar solche Rechte nehmen, die allen Menschen von Natur aus als im Bilde Gottes geschaffenen Kreaturen zukommen? Wenn sie etwa unzähligen Menschen über Monate hinweg verbieten, ihrer Arbeit nachzugehen, obwohl Gott gebietet, dass der Mensch arbeiten und seine Familie versorgen soll? Wenn Menschen bestraft werden, weil sie Familienmitglieder besuchen und in den Arm nehmen, ihre Hochzeit feiern oder von einem geliebten Menschen bei seiner Beerdigung Abschied nehmen? Wenn ein Vater nicht bei der Geburt seines Kindes dabei sein oder eine Tochter nicht die Hand ihrer sterbenden Mutter halten darf? Viele weitere Beispiele ließen sich nennen. Gerade wenn Politiker behaupten, dies alles sei zu unserem Schutz notwendig, sollten wir an die Worte unseres Herrn denken: „Die Könige der Nationen herrschen über sie, und die Gewalt über sie üben, lassen sich Wohltäter nennen.“ (Lk 22,25).

Uns wundert daher, dass einige der Initiatoren des Thesenpapiers weniger den Staat kritisieren als vielmehr treue Brüder im Herrn und dabei eben jenen „missionarischen Eifer“ an den Tag legen, vor dem sie indem Thesenpapier doch gerade warnen. So haben sie es als ihre Aufgabe gesehen, John MacArthur, Pastor der Grace Community Church in Los Angeles, USA, für dessen wohl überlegte Entscheidung, entgegen den Verordnungen des Staates Kalifornien und unter Androhung von Gefängniswieder Gottesdienste mit der gesamten Gemeinde zu feiern, widerholt öffentlich zu tadeln und ihm teilweiseböse Motive zu unterstellen. Namentlich Mitinitiator Michael Kotsch unterstellte John MacArthur unlautere Beweggründe, indem er in einem Video auf seinem YouTube-Kanal behauptete, John MacArthur ginge es „möglicherweise (…) weit weniger um die Anordnungen Jesu, als um das Geschäftsmodell der Grace Community Church“, und hinzufügte, dass John MacArthur auch schon in der Vergangenheit „deutliche biblische Aussagen uminterpretiert“ habe, „weil sie nicht zu den Interessenseiner Gemeindearbeit passten“.[2] Da wir nicht davon ausgehen, dass Herr Kotsch die Gabe besitzt, die Gedanken und Gesinnungen des Herzens von John MacArthur zu ergründen, weisen wir ihn für diese öffentlich begangene Sünde der üblen Nachrede hiermit auch öffentlich zurecht: „Wer bist du, der du den Hausknecht eines anderen richtest?“ (Röm 14,4).

Zuletzt: Wie sollen wir nun mit den ängstlichen Geschwistern umgehen, denen man laut dem Thesenpapier (Ziff.6) in der Corona-Zeit ganz besonders entgegenkommen solle? Sollte man aus Liebe und Rücksicht auf solche die Maßnahmen vielleicht doch einhalten?

Die Unterzeichnerschreiben selbst (Ziff.1), dass Menschen letztlich nicht an einer Krankheit oder einem Unfall sterben, sondern am Willen bzw. an der Zulassung Gottes. Die Bibel lehrt uns sogar, dass der HERR von Anfang an bestimmt hat, an welchem Tag wir sterben werden (Ps139,16). Und unser Herr stellt die rhetorische Frage: „Wer aber unter euch kann mit Sorgen seiner Lebenslänge eine Elle zusetzen?“ (Mt6,27; Lk12,25). Ermahnt unser Herr uns nicht immer wieder, uns nicht zu fürchten, auch nicht vor dem Tod? Ist Sterben nicht unser Gewinn, und sollten wir nicht Lust haben, abzuscheiden und bei Christus zu sein (Phil1,21.23)? Hat Christus uns nicht alle befreit, die wir durch Todesfurcht das ganze Leben hindurch der Knechtschaft unterworfen waren (Hebr2,15)?

Selbstverständlich kann ein Christ Angst vor Krankheit oder Tod haben, und wir sollen den Herrn, unseren Gott, nicht leichtsinnig versuchen. Aber wir dürfen nicht in einem Zustand stetiger Furcht leben und aus Sorge um unser Leben das Wohlergehen unserer Seele vernachlässigen. Wie kommen wir also ängstlichen Geschwistern in rechter Weise entgegen? Wie lieben wir sie als Brüder? Indem wir sie in ihrer Angst, die letztlich Ausdruck ihres Kleinglaubens ist, belassen und sie darin bestätigen? Oder indem wir ihnen helfen, ihre Angst durch die Wahrheit und den Glauben zu überwinden?

III. Der Aufruf zur Treue

Die Unterzeichner sollten sich prüfen, ob ihre theologische Weltsicht tatsächlich allein von der Bibel bestimmt ist oder nicht eher von weltlichem, säkularem Denken und Pragmatismus, damit sie nicht die Verfolgung durch den Staat auf sich ziehen. Aber schreibt nicht der Apostel Paulus: „Alle aber auch, die gottesfürchtig leben wollen in Christus Jesus, werden verfolgt werden?“ (2Tim3,12). Wenn wir uns dem Staat stets unterordnen und einen Kompromiss nach dem anderen eingehen, werden wir wohl der Verfolgung entgehen, aber unser Zeugnis für Christus Jesus wird leiden. Insbesondere ermahnen wir diejenigen, die sich in ungebührlicher Weise über solche Christen erheben, die durch Gottes Wort und ihr Gewissen überführt sind, sich dem Staat widersetzen zu müssen, und dafür Verfolgung leiden. Wir stellen hiermit klar, dass wir diesbezüglich fest an der Seite unserer geliebten Brüder John MacArthur und James Coates stehen und all derer, die wegen ihrer Gottesfurcht verfolgt werden. Wir ermahnen die Unterzeichner eindringlich, sich gut zu überlegen, auf welcher Seite sie stehen wollen.

Wir ermutigen alle Christen, sich nicht einfangen zu lassen von dem Wahn, welcher die ganze Welt ergriffen hat und die Menschen in steter Todesfurcht knechtet, sondern mutig ihre Hoffnung auf Christus zu setzen, der das Leben ist. Lasst uns ein Zeugnis sein in dieser dunklen Zeit, indem wir die Wahrheit lieben und uns in herzlicher Bruderliebe begegnen! Lasst uns unser ganzes Denken reformieren durch das Wort Gottes, damit wir eine biblische Weltsicht erlangen, indem wir jeden Gedanken gefangen nehmen unter den Gehorsam Christi (2Kor 10,5)! „Und seid nicht gleichförmig dieser Welt, sondern werdet verwandelt durch die Erneuerung des Sinnes, dass ihr prüft, was der Wille Gottes ist: das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene.“ (Röm 12,2). Lasst uns beten für die, welche Bedrängnis oder Verfolgung leiden um des Wortes willen, damit sie ausharren bis ans Ende! Jeder Christ schaue, wie er solchen beistehen kann durch Briefe, Spenden oder Schreiben an die zuständigen Politiker!

Schließlich fordern wir alle Pastoren auf, ihre heilige Pflicht zu erfüllen und mutig gegen das Unrecht und die Sünden der Regierenden zu predigen und diese auch mündlich oder schriftlich respektvoll zur Umkehr aufzufordern! Wir ermahnen die Pastoren und die Gemeinden, nicht länger Gott die Ehre vorzuenthalten und die Gewissen der Christen durch Menschengebote zu beschweren, sondern wieder Gottesdienste zu feiern, und zwar so, wie Gott es gebietet: mit der versammelten Gemeinde, in biblisch gebotener brüderlicher Begegnung und mit freudigem Lobgesang zur Ehre des HERRN!

Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, aber gebt auch Gott, was Gottes ist! Und wenn der Kaiser uns deswegen verfolgt, so wollen wir es mit Freuden leiden. Seid ermutigt, Brüder und Schwestern, unserem Herrn treu nachzufolgen in diesen letzten Zeiten, wie Er spricht: „Fürchte dich nicht vor dem, was du leiden wirst! Siehe, der Teufel wird einige von euch ins Gefängnis werfen, damit ihr geprüft werdet, und ihr werdet Bedrängnis haben zehn Tage. Sei treu bis zum Tod! Und ich werde dir den Siegeskranz des Lebens geben.“ (Offb 2,10). Um mit den Worten des Thesenpapiers zu schließen: Es steht zu viel auf dem Spiel.

DEM SELIGEN UND ALLEINIGEN MACHTHABER, DEM KÖNIG DER KÖNIGE UND HERRN DER HERREN, SEI EHRE UND EWIGE MACHT! AMEN.

IM NAMEN DER EVANGELISCH-REFORMIERTEN BAPTISTENGEMEINDE FRANKFURT – DIE PASTOREN:

TOBIAS RIEMENSCHNEIDER und PETER SCHILD

Frankfurt am Main, 09.03.2021

 

[1] Mit widersetzen, Widerstand usw. meinen wir in dieser gesamten Stellungnahme stets Widerstand im biblischen Sinn, d. h. gewaltfrei durch Gebet, Predigt, Petitionen und Bußaufrufe an Politiker, Beschreitung des Rechtswegs oder friedlichen zivilen Ungehorsam.

[2] https://www.youtube.com/watch?v=-FefSVNgIpg&t=438s; zuletzt abgerufen am 9.3.2021.